- Durch die Neubewertungen von Desinfektionsmitteln kommt es bei einigen Desinfektionsmitteln zum Verlust der DVG-Zulassung.
- Die verlinkte Datenbank repräsentiert den offiziellen aktuellen Stand.
- Eine Berufung auf eine Eintragung in früheren DVG-Desinfektionsmittellisten ist nicht statthaft und wird im Seuchenfall nicht anerkannt.
